Auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung
2016 stand der gemeinsame Antrag von PWU und Bündnis90
/ Grüne zur Errichtung eines öffentlichen Hallenbades
auf dem Gelände des Sportparks an der Mitterfeldallee.
Das Hallenbad soll öffentlich zugänglich sein
und ein wettkampftaugliches Becken mit 6 Bahnen, einen
3-Meter-Sprungturm mit entsprechender Beckentiefe,
ein Nichtschwimmerbecken, eine Wasserrutsche,
einen Saunabereich und Nebenfl ächen für Umkleiden,
Duschen sowie Toiletten enthalten.
Einzig die SPD-Fraktion stimmte mit Nein. Warum?
Die SPD war und ist weiterhin der Auffassung, dass ein
öffentliches Hallenbad in Unterföhring nicht erforderlich
ist, da in einem Radius von 7 km genügend Bade- und
Schwimmmöglichkeiten vorhanden sind.
Die SPD-Fraktion beantragte bereits ein Lehrschwimmbecken
für den Schwimmunterricht im Zuge des Schulcampusbaus.
Dieser Vorschlag wurde unverändert in
den Gesamtbeschluss zur Errichtung des Schulcampus
vom 14. Januar 2016 aufgenommen.
Im Mai 2016 beantragte die PWU die Aufnahme eines
„generationenübergreifenden Hallenbades mit
Lehrschwimmbecken (25 m) und Sauna“ in die
beschlossene Rahmenplanung des Sportparks.
Dieser Antrag wurde in der Mai-Sitzung des
Gemeinderats noch mehrheitlich abgelehnt.
Kurz vor der Sommerpause stellte die Wasserwacht dann
den Antrag, die notwendige Infrastruktur für die Ausbildung
von Rettungsschwimmern in die Lehrschwimmhalle
zu integrieren. Dies wurde anschließend von drei Mitbürgern
sowie von Bündnis90 / Grüne und der PWU zum Anlass
genommen, die Errichtung eines öff entlichen Hallenbades
im künftigen Sportpark erneut zu beantragen.
Die CSU-Fraktion wechselte ins Lager der Hallenbad-
befürworter. Der Antrag fand eine Mehrheit.
Es fehlen im Raum München vor allem Lehrschwimmhallen
zur schulischen Nutzung. Deshalb schlug die SPD
vor, an der bereits im Grundsatz beschlossenen Lehrschwimmhalle
festzuhalten und diese zu einem Sportbad
ohne Nebeneinrichtungen (Sauna, Rutsche usw.)
weiterzuentwickeln. Damit werden die beiden Grundschulen
und das neue Gymnasium in die Lage versetzt,
die Vorgaben der Lehrpläne zu erfüllen.
Das Belegungskonzept für das Sportbad sollte folgendermaßen
aussehen:
- Bis 16 Uhr steht das Sportbad ausschließlich den
Schulen zur Verfügung. - Anschließend kann das Bad durch organisierte
Interessengruppen belegt werden:- Wasserwacht und DLRG für die Rettungsschwimmerausbildung
- Schwimmvereine und Sportschwimmgruppen
(z. B. TSV) für den Vereinssport - Einrichtungen, die freies Sportschwimmen für
Gruppen anbieten – z. B. Feringahaus, VHS
Dieses Konzept hätte mehrere Vorteile:
- Die Schulen sowie die Wasserrettungsorganisationen
bekommen die Möglichkeit, ihre wichtigen
Aufgaben (Unterricht, Ausbildung von Rettungsschwimmern)
zu erfüllen. Gerade in einer Region mit
vielen Seen sind Schwimmunterricht für Kinder und
die Rettungsschwimmerausbildung unerlässlich. - Durch Verzicht auf den öffentlichen Badebetrieb
kann auf die Einstellung von professionellen
Schwimmmeistern verzichtet werden, denn die
Schwimmaufsichten werden durch die Schulen und
die organisierten Benutzergruppen gestellt. Für
einige Benutzergruppen (z. B. Senioren) könnte die
Wasserwacht die Schwimmaufsicht stellen. Darüber
hinaus wird kein Kassensystem samt notwendigem
Personal benötigt. Dies würde dem Betrieb im
Sportzentrum entsprechen. Damit können die
Unterhaltskosten wesentlich reduziert werden.
Je mehr Nutzungen und Nutzer eingeplant werden, desto
höher der spätere Unterhalt. In Anbetracht der vielen
laufenden und notwendigen Baumaßnahmen ist nicht
abzuschätzen, ob die Nachfolgekosten aller Projekte in
der Zukunft abgedeckt werden können, ohne dabei den
hohen sozialen Standard der Gemeinde zu gefährden.
Thomas Weingärtner und Albert Kirnberger
Gemeinderäte
aktuell – Ausgabe 295, Januar 2017