Jugendbeirat und Jugendbeauftragte/r
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die neue Jugendbeauftragte / der neue Jugendbeauftragte für 2017-2020 wird durch den neu geschaffenen Jugendbeirat bestimmt.In die Satzung zum neuen Jugendbeirat wird aufgenommen, dass der Sprecher des künftigen Jugendbeirats gleichzeitig dieoder der Jugendbeauftragte der Gemeinde ist.
Der oder die Kandidatin des Jugendbeauftragten muss mindestens 18 Jahre alt sein (Wahlrechtsalter).
Bis der Jugendbeirat seinen Jugendbeauftragten bestimmt hat, bleibt Simone Guist Jugendbeauftragte der Gemeinde Unterföhring.
Begründung: